Unfallgutachten
kompetent & unabhängig
Hier erfahren Sie, wie Sie jetzt vorgehen sollten.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, benötigen Sie einen Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens.
Das ist Ihr gutes Recht, denn wer den Ärger hat, der soll wenigstens finanziell entschädigt werden und keine Einbußen haben.
Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns um alles Weitere.
So können Sie den Schaden schnell vergessen und werden vollständig entschädigt.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie gegenüber dem Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung ein Schadenersatzanspruch. Diesen Anspruch müssen Sie nachweisen!
Dafür sind wir da. Wir erstellen für Sie ein vollständiges, beweissicherndes Schadensgutachten über Ihr beschädigtes Fahrzeug.
Schnell, objektiv, vertrauensvoll. Das Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro Sécrit – immer auf Ihrer Seite.
Wichtig:
Überlassen Sie es in Ihrem eigenen Interesse nicht, Ihrem Unfallgegner oder der gegnerischen Versicherung die Schadenshöhe zu bestimmen.
Verschenken Sie nichts – Ohne eigenen Gutachter droht finanzieller Schaden
Bei dem heutigen Verkehrsaufkommen ist es schnell passiert und man ist in einen Verkehrsunfall verwickelt. Als Geschädigter kann man dabei schnell überfordert sein, denn viele Autofahrer wissen nicht, welche Rechte sie nach einem unverschuldeten Unfall haben.
Nach einem unverschuldeten Autounfall kann der Geschädigte immer einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen. Als Geschädigter eines Unfalles sind Sie gut beraten dieses Recht wahrzunehmen, um auf Augenhöhe mit der gegnerischen Kfz-Versicherung zu sein.
Bitte fragen Sie auch nie die gegnerische Versicherung um Rat! Dieser Fehler könnte Sie teuer zu stehen kommen. Begegnen Sie der Haftpflichtversicherung auf Augenhöhe und beauftragen nach einem unverschuldeten Unfall immer einen unabhängigen Unfallgutachter zur Bezifferung Ihrer Schadenersatzansprüche.
Hatten Sie schon Kontakt zur Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners? Dann wurde Ihnen vielleicht auch gleich angeboten, um sich alles zu kümmern und Ihr Auto gleich abholen oder begutachten zu lassen?
Gehen Sie darauf nicht ein! Die Versicherung verfolgt nur einen Zweck – Kosten sparen! Das als solches mag ja nicht verkehrt sein, aber wollen Sie der Leidtragende sein?
Die Versicherungen versuchen selbstverständlich die Schadenersatzzahlungen an den Geschädigten so gering, wie möglich zu halten. Daher wäre es ein fataler Fehler, wenn Sie sich als Geschädigter bei der Schadenfeststellung und Schadensbezifferung auf die gegnerische Versicherung verlassen würden.
Oftmals werden die Schäden „kleingerechnet“ und eventuelle Ansprüche wie die merkantile Wertminderung und die Nutzungsausfallentschädigung werden nicht erstattet.
Sie haben das uneingeschränkte Recht, das Fahrzeug von einem Sachverständigen IHRER Wahl begutachten zu lassen. Des Weiteren haben Sie das Recht Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt IHRER Wahl reparieren zu lassen.
Nur wenn Sie Ihr Rechte auf Beauftragung eines Kfz-Gutachters wahrnehmen, gehen Sie sicher, Ihre zustehenden kompletten Schadenersatzleistungen erstattet zu bekommen.
Die Kosten für den selbst gewählten Kfz-Sachverständigen müssen durch die gegnerische Versicherung übernommen bzw. erstattet werden, sofern Sie am Unfall keine Mitschuld tragen.
Eine Ausnahme stellt ein sogenannter Bagatellschaden dar (Kleinstschäden bis ca. 750,00 Euro Reparaturkosten, d. h. kleine oberflächige Lackbeschädigungen). Hier kann die Erstellung eines Kurzgutachtens reichen.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Kleinstschaden vorliegt, beraten wir Sie auch dazu gerne kompetent & unverbindlich.
Als Gutachter beantworten wir alle Fragen, die sich um den finanziellen Schaden an Ihrem Fahrzeug drehen.
Wir ermitteln dazu zuverlässig und objektiv alle Werte, die zur einer vollständigen Schadensregulierung notwendig sind.
Dazu zählen – abhängig vom jeweiligen Schadensfall – u. a. die Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert, eine eventuell eingetretene Wertminderung, der Restwert und die Nutzungsausfallentschädigung.
Neben der Ermittlung der notwendigen Werte dient ein Kfz-Gutachten in erster Linie zur Beweissicherung.
Dabei gewährleistet Ihnen die vollständige Beweissicherung durch unsere unabhängigen Gutachter, dass die Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.
Eine Beweissicherung über die Schadensart und den Schadensumfang kann mitunter später wichtig werden, falls es Streit über den Schadenshergang oder Meinungsverschiedenheiten über die Reparaturdurchführung gibt.
Wenn wir den Schaden an Ihrem Fahrzeug ermittelt haben, können Sie auch auf Basis des Gutachtens den Schaden abrechnen.
Diesen Vorgang nennt man dann fiktive Schadensabrechnung.
Das bedeutet für Sie, dass Sie sich die Reparaturkosten auszahlen lassen und über den Betrag frei verfügen können.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter das uneingeschränkte Recht einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfanges und zur Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen, um Ihren Schadenersatzanspruch nachzuweisen.
Mit unseren Gutachten kann Ihnen nach einem Unfall der Schaden in voller Höhe erstattet werden.
In unseren Unfallgutachten werden die neuesten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen sowie die Herstellervorgaben und der Stand der Technik berücksichtigt. Des Weiteren beinhaltet das Schadengutachten eine professionell gefertigte Fotodokumentation, in der das Fahrzeug und dessen Beschädigungen gezeigt werden. Etwaige Umbauten, wie z. B. Fahrzeugtieferlegungen, Leichtmetallfelgen und sonstige wertbeeinflussende Faktoren werden bei der Gutachtenerstellung dokumentiert und berücksichtigt.
Jetzt fragen Sie sich bestimmt, wie man denn nun am besten nach einem Unfall vorgeht?
Das lässt sich einfach beantworten, wenn man folgendes beherzigt:
Nach einem unverschuldeten Unfall sollten Sie also in Ihrem eigenen Interesse folgendes nicht machen: